Aenderung Trinkwasserverordnung GrenzwerteTrinkwasserverordnung 2011

Zum 1. November 2011 ist eine Neuregelung der deutschen Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Vor allem für Vermieter und Hausverwaltungen ergibt sich daraus die neue Untersuchungspflicht zur Prüfung auf Legionellen bei Warmwasserbereitern, wie sie in vielen Mehrfamilienhäusern zu finden sind.

 

Legionellen Testpflicht - Chance für Probenehmer!

Die neue Legionellen-Testpflicht trifft nun schon auf Warmwassertanks mit 400 l Speichervolumen oder ein Rohrvolumen von 3 Liter zwischen Wassererwärmer und weitest entfernter Entnahmestelle zu. Das bedeutet, dass in vielen öffentlich oder gewerblich genutzter Immobilien, innerhalb eines Jahres, ab dem 1. November 2011 ihr Wasser auf Legionellen zu untersuchen ist (die Regelung wurde nach 2011 weiter verändert). Das bedeutet einen steigenden Bedarf an geschulten Probenehmern zur Probenahme gemäß der Trinkwasserverordnung für zugelassene Untersuchungsstellen. Profitieren auch Sie davon und lassen Sie sich zum geschulten Probenehmer ausbilden!

Neue Grenzwerte für Parameter

Im Zuge der neuen TVO (Trinkwasserverordnung) gibt es eine Reihe neuer Grenzwerte.
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen geänderten Parametern Legionellen, Blei, Uran und Cadmium. Hier sehen Sie die geänderten Grenzwerte im Überblick (Stand: 2011):

Neue Grenzwerte Trinkwasser 2011

  • Legionellen: Bislang kein Grenzwert, nun technischer Maßnahmenwert (TMW) von 100 Legionellen / 100 ml
  • Uran: Bislang kein Grenzwert, neu: 10 Mikrogramm/l
  • Blei: 25 Mikrogramm/l, neu: 10 Mikrogramm/ l (ab 2013)
  • Cadmium: 5 Mikrogramm/l, neu: 3 Mikrogramm/l

Die 2023 novellierte Trinkwasserverordnung hat ebenso weiter Anpassung bei Grenzwerten vorgenommen. Z.B. galt bisher das Überschreiten von 100 KBE bei Legionellen als Bedingung für Gefährdungsanalysen und weiterführenden Untersuchungen - nun ist bereits das Erreichen des TMW von 100 die Bedingung. Auch in der Nomenklaturen gab es Änderungen: anstatt von Gefährdungsanalyse wird nun von Risikoabwägung gesprochen, anstatt "USI" nun von Betreiber.

Grenzwert Blei

Blei gehört zu den Parametern deren Grenzwerte langfristig gesenkt werden sollen. In Ihrer Arbeit als Probenehmer werden Sie im Zuge chemischer Probenahmen oft auf erhöhte Bleiwerte aufgrund alter Hausleitungen treffen.
Hier erfahren Sie, wie sich der Grenzwert für Blei ändert und welche Empfehlungen Sie bei Blei im Wasser aussprechen können.

Mehr Infos zum Parameter Blei - hier klicken!

 

Neuregelung Legionellen

Für den Parameter Legionellen sieht die TVO ab 2011 umfassende Änderungen vor. Hier können Sie sich einen Überblick über Legionellen im Trinkwasser verschaffen, welche Eigenschaften das Wasserbakterium hat, welche Krankheiten durch Legionellen ausgelöst werden können und welche Gegenmaßnahmen bei einem Legionellenbefall der Warmwasseranlage zu treffen sind.

Mehr Infos zum Parameter Legionellen - hier klicken!
 

Grenzwert Uran

Uran im Trinkwasser kommt mehr und mehr ins Gespräch. In vielen deutschen Gemeinden lassen sich erhöhte Uranwerte im Trinkwasser feststellen. Das radioaktive Element kommt vielerorts in geringen Konzentrationen natürlich im Erdreich vor, kann aufgrund seiner toxischen Wirkung als Schwermetall in höherer Konzentration gesundheitsschädlich sein. Darauf reagiert die TVO 2011 mit der erstmaligen Einführung eines verbindlichen Grenzwertes zu Uran. Hier erfahren Sie, wie hoch der Grenzwert ist und was bei Uran im Trinkwasser zu beachten ist.

Mehr Infos zum Parameter Uran - hier klicken!

 

Grenzwert Cadmium

Cadmium ist ein Schwermetall für das mit der TVO 2011 der Grenzwert in Deutschland gesenkt wird. Wie auch Blei kann sich Cadmium im menschlichen Organismus anreichern und zu gesundheitlichen Schädigungen führen. Da Cadmium oft durch alte Leitungen mit Zinkanteil ins Wasser gelangen kann, kommen erhöhte Cadmiumwerte oft in Altbauten vor. Was man dagegen tun kann und was es für den Parameter Cadmium zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Mehr Infos zum Parameter Cadmium - hier klicken!

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.