Uran Grenzwert TvoUran Grenzwert

Nach neuer Trinkwasserverordnung zum 01.11.2011 bekommt Deutschland erstmals einen Grenzwert für Uran, der bei 10µg / l (0,010 mg/l) Trinkwasser liegen wird. Dadurch steigt auch der Bedarf nach Urantests und viele Kunden haben Fragen zum Thema Uran im Wasser. Die neuen Uran-Grenzwerte für Trinkwasser fordern eher Maßnahmen von Wasserversorgungsunternehmen und Gemeinden, da sich in vielen Gegenden eine Senkung der Uranwerte im Wasser nur über Beimischung uranfreier Wasser oder Nanofiltration und Aufbereitung im großen Stil erreichen lässt.

Auch nach der im Juni 2023 novellierten Trinkwasserverordnung bleibt der Uran-Grenzwert bei 0,010 mg/l.

Wie kommt Uran ins Wasser?

Uran ist ein radioaktives Element, das in einigen Gegenden in Deutschland natürlich in tieferen Gesteinsschichten vorkommen kann. Die Uranwerte können dadurch stark punktuell erhöht sein und von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren. Durch Auswaschung gelangt dieses natürlich vorkommende Uran ins Trinkwasser. In einigen Gegenden ist aber auch alter Uranbergbau zur Gewinnung von Uran für radioaktive Brennstäbe für erhöhte Uranwerte im Trinkwasser verantwortlich.

 

Vorsicht bei Trinkwasser für Säuglinge!

Die neu vorgeschriebene Grenzkonzentration des Urans von 10 µg pro Liter Wasser ist für Babys und kleine Kinder nicht gesundheitlich unbedenklich!
Deshalb sollte man mit Säuglingen und kleineren Kindern nicht unbedingt in eine Gemeinde ziehen, bei der eine Uranbelastung des Trinkwassers bekannt ist. Babynahrung sollten Sie in solchen Fällen möglichst mit Mineralwasser zubereiten. Auch hierbei sollte man sich allerdings vorher informieren: für Mineralwasser gibt es derzeit keinen Grenzwert für Uran. Nach Angaben der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch sind in Deutschland auch einige Mineralwasser mit hohen Konzentrationen von Uran belastet.

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.