Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

§ 1 Widerrufsrecht für Unternehmer
Ein Widerrufsrecht steht Kunden, welche Unternehmer sind, nicht zu. Unternehmer sind eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Das 14-tägige Rücktrittsrecht ist mit der Teilnahme an der Schulung und 7 Tage vor dem Schulungstermin nicht mehr anwendbar.
Wenn ein Ersatzteilnehmer gefunden wird, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann die Buchung auf diesen einmalig übergehen. Dieser Vorgang ist bei einer Umbuchung kostenfrei. Die erforderlichen Daten der Ersatzteilnehmer müssen unverzüglich übermittelt werden. Weitere Umbuchungen sind nicht kostenfrei, ein Unkostenbeitrag von 48,00 € (zzgl. 19 % MwSt.) wird fällig.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an

Deutsche Wasserakademie
Salucor GmbH
Raiffeisenstr. 27-29
70794 Filderstadt
E-Mail: kontakt@salucor.de
Fax: 0049 (0)711 21953650

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E­Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster­Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, außer die Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung

Anhang: Muster-Widerrufsformular

An die
Deutsche Wasserakademie
Salucor GmbH
Raiffeisenstr. 27-29
70794 Filderstadt
E-Mail: kontakt@salucor.de
Fax: 0049 (0)711 21953650

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (Name der Ware, ggf. Bestellnummer und Preis) oder Dienstleistungen:
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
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Ware/Dienstleistung bestellt am:   ____________________________ (Datum)
Ware/Dienstleistungen erhalten am: ____________________________ (Datum)
Name und Anschrift des Verbrauchers:
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Datum                                                                                     Unterschrift Kunde (nur bei schriftlichem Widerruf)

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.