Agenda/Timetable Probenehmer Schulungen

ProbenehmerschulungHier finden Sie unseren Timetable für die Ausbildung zum geschulten Probenehmer für Trinkwasser.
Von der richtigen Probenahme über die Vorschriften der deutschen Trinkwasserverordnung sowie ein Überblick über die wichtigsten chemischen und mikrobiologischen Parameter bei der Entnahme von Wasserproben werden hier all Ihre Fragen zum Thema Trinkwasser und Probenahme von Experten beantwortet.

Im Anschluss an den Kurs folgt eine Überprüfung der Kursinhalte. Nach dieser Leistungsüberprüfung erhalten Sie das Zertifikat als geschulter Probenehmer für die Probenahme von Trinkwasser nach den Vorgaben der deutschen Trinkwasserverordnung.
 

Uhrzeit Kursblock
09:00 Begrüßung und Vorstellung
9:10-10:30 Rechtliche und technische Aspekte für eine Entnahme von Trinkwasser, technische Vorschriften zum Anlagenbau- und Betrieb,
  Die Trinkwasserprobennahme: Vorstellung relevanter Normen, Hydrogeologische Aspekte
10:35-12:45 Grundlagen der Trinkwasserprobenahme, Arbeitssicherheit, Naturwissenschaftliche Grundlagen, Probennahme (Chemie)
12:45-13:15 Mittagspause
13:15-14:45 Naturwissenschaftliche Grundlagen, Probennahme (Mikrobiologie)
14:45-15:50 Praktische Probenahme (Teil 1): Entnahme, Desinfektion, Parameter
  Praktische Probenahme (Teil 2): Vor-Ort-Parameter, sensorische Messung
16:00-16:30 Schriftliche Prüfung
16:30-17:00 Qualitätsmanagement für Vor-Ort Messungen, Regelkarten, Maßnahme bei Grenzwertüberschreitungen
17:00-17:30 Abschlussdiskussion, Zertifikatvergabe
17:30 Abschluss der Veranstaltung

 

 

Zur Anmeldung

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen (aktuelle Meldung)

Ab dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Es wird damit gerechnet, dass die LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) in Kürze in Zukunft zuständig für die Regelungen um die Trinkwasserprobenahme sein wird und hier sind Regelungen zeitnah zu erwarten. Wie empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung.