Internes Audit (Probenehmer Trinkwasser)

Vorteile: internes Audit für Probenehmer für Firmen und Laboratorien

  • Fachliche Erfahrung der Referenten (Kompetenz, Tätigkeitsbereich und eigene Erfahrung mit int. und ext. Probenehmer
  • Laborinterne Ressourcen können eingespart werden
  • Keine reine Überprüfung, sondern zusätzliche Wissensvermittlung
  • Erfüllen der verbindlichen Pflichten für das QMS (Audits mind. alle 2 Jahre)
  • Notwendige Dokumentation (Zertifikat zur Teilnahme am Audit)

Im internen Audit erfahren interne und externe Probenehmer die wichtigsten Aspekte zur Probenahme von Trinkwasser. Die Probenehmer werden über aktuelle Themen und Neuerungen aufgeklärt. Die praktische Begutachtung der Probenehmer wird durchgeführt sowie die Überprüfung der ausreichenden Qualifikation der Probenehmer anhand des DAkkS-Nachweisblattes zur Begutachtung vor Ort 75FB008.12.

Damit erhalten die Teilnehmer zum einen das notwendige Audit für das QMS als auch die optimale Vorbereitung auf die Überwachung durch einen DAkkS-Begutachter. Auf Wunsch gehen wir mit der Laborleitung/der verantwortlichen Stelle für die Probenehmer in die Einzelkritik zu den Probenehmern.

 

Zielgruppe für das Trinkwasserprobenehmer Audit

Probenehmer von Trinkwasserlaboratorien, die ihre int. und externen Probenehmer im Rahmen eines internen Audits mindestens alle zwei Jahre überprüfen müssen.

 

Überprüfung interner und externer Probenehmer

Trinkwasserlaboratorien, die ihre internen und externen Probenehmer im Rahmen eines internen Audits mindestens alle 2 Jahre überprüfen müssen, können diese Auditierung über die Deutsche Wasserakademie durchführen lassen.

Für die Akkreditierung von Trinkwasseruntersuchungsstellen stellt die Deutsche Akkreditierungsstelle (kurz: DAkkS) Anforderungen an die Labors und die Trinkwasserprobenehmer. Im Rahmen des DAkkS Dokument 71 SD 4011 wird u.a. definiert, dass für die ausreichende Qualifikation der Probenehmer durch Schulungsmaßnahmen zu sorgen ist.

Das interne Audit über die Deutsche Wasserakademie bereitet interne und externe Probenehmer auf die Überwachung durch einen DAkkS-Begutachter vor und vermittelt die hierfür notwendigen Eckpfeiler.

 

Lassen Sie Ihre Probenehmer durch uns auditieren.

Als Inhouse-Schulung ist neben dem Audit auch eine umfassende Sensorikschulung vorgesehen.

Bei offenen Fragen zu unseren Audits? Kontaktieren Sie uns: 0711 - 21 953 686

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DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.