Die Reinhaltung und Überprüfung des Trinkwassers ist durch die Trinkwasserverordung (Abk. "TrinkwV" oder "TVO") geregelt. Die Überprüfung des Trinkwassers gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben, die einen wichtigen Beitrag zur Volksgesundheit leisten können. In vielen Haushalten, Schulen, Kindergärten und Hausverwaltungen werden regelmäßige Trinkwasseranalysen durchgeführt, um eine gute Qualität zu gewährleisten.
Die Qualität einer Trinkwasseruntersuchung steht und fällt mit einer fach- und sachgerechten Probenahme. Fehler bei der Probenahme lassen sich nicht durch eine noch so gute Laborleistung "heilen".
Die Trinkwasserverordnung gibt für die amtlich anerkannten Untersuchungen vor, dass die Untersuchungen nur von solchen Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die eine Akkreditierung durch eine anerkannte Stelle (in Deutschland DAkkS) nachweisen können. Diese Regelung umfasst auch die Probenehmer, die eine entsprechende Schulung absolviert haben müssen ("hinreichend qualifiziertes Personal“). Zudem fordert die Akkreditierungsnorm DIN EN ISO 17025 die Unparteilichkeit der Probenehmer. Demnach darf es kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Probenehmer und Auftraggeber der Probennahme geben.
Werden Sie jetzt Probenehmer für Wasser und profitieren Sie von den Schulungen der Deutschen Wasserakademie! Die Schulungsinhalte gehen über die Anforderungen der Leitlinien der unabhängigen Stellen Deutschlands (nach der ab 01.11.2011 gültigen TrinkwV werden die unabhängigen Stellen jetzt zuständige Behörden genannt) und die Anforderungen nach der Deutschen Akkreditierungsstelle aus dem DAkkS-Dokument 71 SD 4 011 hinaus. Die Probenehmerschulungen erfüllen die bundesweit geforderten Inhalte der Grundschulung zum Sachkundenachweis für Probennehmer von Trinkwasser.
Aktuelle Meldung: das Dokument „71 SD40 11“ wurde zurückgezogen. Es wird damit gerechnet, dass die LAUG in Zukunft zuständig für die Regelungen um die Trinkwasser-Probenahme sein. Es sind hier zeitnah Regelungen zu erwarten. Wie empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung.
Insbesondere für alle Personen und Unternehmen, die mit Wasser, Wasserleitungen oder Einrichtungen zu tun haben, wie bspw. Klempnerbetriebe und Hausverwaltungen, aber auch für Freiberufler und Umweltfachwirte, kann es sich jetzt besonders lohnen, sich als Probenehmer für die professionelle Entnahme von Trinkwasserproben schulen zu lassen. Sie können Ihren Kunden professionellen Service nach Richtlinien der Trinkwasserverordnung bieten und Ihnen mit Rat und Tat zur Wasserqualität zur Seite stehen!
Infos zur Schulungen und Qualifikationen von Probenehmern für Trinkwasser - hier klicken!
Hier erfahren Sie wertvolle Tipps zur Zertifizierung von Probenehmern für Trinkwasser. Die Trinkwasserverordnung schreibt eine ordnungsgemäße Probenahme vor, wenn das Analyseergebnis als gültiger Nachweis beim Gesundheitsamt anerkannt werden soll. Richtig geschulte Probenehmer für Trinkwasser sind durch das erlangte Wissen und den Nachweis der Schulung entsprechend gerüstet, um ordnungsgemäße Probenahmen nach der Trinkwasserverordnung durchzuführen.
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Unsere Schulungen finden mehrmals im Jahr statt. Wenn Sie sich über Schulungsangebote für Probenehmer im Bereich Trinkwasser informieren wollen, folgen Sie einfach unten stehendem Link, um zu unserem Schulungsangebot zu kommen. Vielleicht kommt die Deutsche Wasserakademie schon bald auch in ihre Nähe!
Alle Schulungstermine für Probenehmer für Trinkwasser finden Sie, wenn Sie hier klicken!
Die Deutsche Wasserakademie hält auch Inhouse Schulungen für geschulte Probenehmer zur Probenahme nach der Trinkwasserverordnung ab. Wenn Sie sich für eine Inhouse Schulung zum Thema geschulte Probenehmer für Trinkwasser interessieren, kontaktieren Sie uns gerne! Wir gehen gezielt auf ihre Wünsche und Vorstellungen ein!
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Wir schulen Probenehmer aus ganz Deutschland, u.a. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Ab dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Es wird damit gerechnet, dass die LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) in Kürze in Zukunft zuständig für die Regelungen um die Trinkwasserprobenahme sein wird und hier sind Regelungen zeitnah zu erwarten. Wie empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung.