Legionellen TrinkwasserverordnungLegionellen Testpflicht

Die Legionellen-Testpflicht, die sich aus der Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1.11.2011 ergibt, gehört zu den weitreichendsten Änderungen der Trinkwasserverordnung. Schon Warmwasseranlagen ab 400 l Speichervolumen fallen unter die neue Testpflicht. Der Technische Maßnahmenwert darf bei Legionellen 100 KBE / 100 ml Wasser nicht erreichen (2023). Als geschulter Probenehmer können Sie Legionellenproben entnehmen. Bei einer orientierenden Untersuchung sollte je eine Probe am Vor- und Rücklauf des Warmwasserbereiters sowie eine weitere an der weitest entfernten Stelle (je Steigstrang) genommen werden.

 

Was sind Legionellen?

Bei Legionellen handelt es sich um Wasserbakterienstämme, die beim Menschen eine Reihe von Krankheiten hervorrufen können, vom vergleichsweise harmlosen Pontiac-Fieber bis hin zur sogenannten Legionärskrankheit, die in schweren Fällen sogar tödlich verlaufen kann. Die jährliche Anzahl an Legionellosen in Deutschland ist nicht hinreichend bekannt und wird auf 10.000 bis 30.000 geschätzt, davon sind etwa 20% Krankenhaus-Legionellosen (Quelle: Ärzteblatt). Insgesamt schätzt man, dass 10%-15% der Infektionen tödlich verlaufen. In jedem Fall stellen Legionellen ein Gesundheitsrisiko dar, das minimiert werden sollte. Die Untersuchungspflicht in gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden, wie Krankenhäuser, Hotels und Altenheimen ist insofern ein deutlicher Fortschritt in der Gesundheitsvorsorge.

 

Empfehlungen bei Legionellenbefall

Bei der Erreichung des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml ist neben der Risikoabwägung auch die weitergehende Untersuchung auf Legionellen durchzuführen. Diese umfasst weitere Beprobungsstellen in dem betroffenen Haus. Hiermit können ggf. Schwachstellen der Warmwasserverteilungsanlage, wie z.B. Todstränge, näher eingegrenzt werden. Bauliche Maßnahmen und der normgerechte Betrieb der Warmwasseranlage stellen die besten Möglichkeiten zum dauerhaft sicheren Betrieb dar. Legionellen können sich um die 40°C optimal vermehren. Gefordert wird, dass in der gesamten Anlage mindestens 55°C erreicht werden, um die Vermehrung der Legionellen zu unterbinden. Ab 60°C sterben die Legionellen ab, eine thermische Desinfektion erfordert jedoch, dass überall in der Anlage 70°C erreicht werden.
Chemische Mittel zur Desinfektion können bei sehr hohen Belastungen eine schnelle Lösung sein. Ob hierdurch das Problem dauerhaft gelöst wird darf jedoch bezweifelt werden.

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.