Probenahme-Kurs gemäß Schwimm- und Badebeckenverordnung

Das Wasser in Schwimm- und Badebecken muss engmaschig auf mikrobiologische und chemische Verunreinigungen kontrolliert werden. Dazu sind regelmäßige Kontrollen gemäß des Entwurfes der Schwimm- und Badebeckenverordnung vorgeschrieben. In unserem Kurs vermitteln wir Ihnen dazu die nötige Qualifikation als Probenehmer. Nach erfolgreichem Abschlusstest können Sie so als Probenehmer in Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Untersuchungsstelle tätig werden. Ihre Qualifikation bestätigen wir Ihnen mit einem Zertifikat.


Ausbildungsschwerpunkte des KursesBadebecken Probenahme Schulung

In unserem Kurs vermitteln wir Ihnen sowohl relevantes theoretisches als auch praktisches Wissen:

  • Die korrekte Probenahmetechnik: Bei diesem Kursabschnitt steht das Erlernen von korrekten Probenahmetechniken im Fokus. Unsere erfahrenen Referenten weisen Sie hier auch auf häufige Fehler bei der Probenahme hin und erarbeiten mit Ihnen zusammen Strategien zur Fehlervermeidung. Außerdem vermitteln wir Ihnen praxisrelevantes Wissen zu den Normen DIN EN ISO 19458 und DIN 5667-1, -3, -5. Die Normen beinhalten zum Beispiel Richtlinien zur korrekten Probenahme für mikrobiologische Wasseruntersuchungen.

 

  • Rechtliche und normative Vorgaben: Im Rahmen dieser Unterrichtseinheit machen wir Sie mit relevanten Inhalten von Infektionsschutzgesetz, dem Entwurf der Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung, sowie mit Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Hygieneanforderungen in Schwimmbädern vertraut. Zu den Schulungsinhalten gehört im speziellen auch eine Unterrichtung über die Inhalte der DIN 19643. Da die Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung bisher nur im Entwurf vorliegt, ist die DIN 19643 momentan einer der wichtigsten Grundpfeiler für die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser.

 

  • Vor-Ort-Parameter bestimmen: Während des Vor-Ort-Parameter-Workshops vermitteln wir Ihnen spezifische Kenntnisse zur Probenahme sowie zur Bestimmung und Messung von sogenannten Vor-Ort-Parametern. Zu diesen gehören Chlorgehalt, pH-Wert und Redoxpotenzial.

 

  • Optimierung von Parametern: Parameter wie pH-Wert, Chlor und Redoxspannung haben bei der Wasseraufbereitung in Schwimm- und Badebecken eine große Bedeutung. So ist ein ausreichender Chlorgehalt unter anderem zum Abtöten von Keimen entscheidend. Zuviel Chlor kann dagegen zu Haut- und Schleimhautreizungen führen. Weiterhin kann die Optimierung von Wasserparametern auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil sein.

 

  • Naturwissenschaftliche Zusammenhänge: Mit der Kenntnis naturwissenschaftlicher Zusammengänge biologischer und chemischen Zielparameter der zukünftigen Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung lassen sich mögliche Abweichungen von Zielparametern besser einschätzen und deuten.

 

  • Probenahme in der Praxis: Die Entnahme von Wasserproben (direkt am Becken, Filtrat-, Füll- und Reinwasser) unter Anleitung und Aufsicht unserer Referenten bildet den praktischen Teil unseres Kurses. Die Probenahme führen wir in einem unserer Partner-Schwimmbäder durch. Im Rahmen der praktischen Ausbildung findet auch eine Begehung der Technik statt.

 

Weitere Informationen zum genauen Tagesablauf unseres Probenahme-Kurs gemäß Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung finden Sie hier.

 


Wer kann am Kurs teilnehmen?

Für unseren Kurs gibt es keine Zugangsvoraussetzungen. Der Kurs steht allen Interessenten offen, die sich zum Probenehmer qualifizieren möchten.

Schulung Probenehmer TrinkwasserSchulungstermine Wasserakademie

Unsere Schulungen finden mehrmals im Jahr statt. Wenn Sie sich über Schulungsangebote für Probenehmer im Bereich Badebeckenwasser informieren wollen, folgen Sie einfach unten stehendem Link, um zu unserem Schulungsangebot zu kommen. Vielleicht kommt die Deutsche Wasserakademie schon bald auch in ihre Nähe!

Alle Schulungstermine für Probenehmer für Schwimm- und Badebecken

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.