Hygieneanforderungen an Bäder – korrekte Probenahme erlernen

Die Hygieneanforderungen an Bäder sind streng und erfordern eine regelmäßige Entnahme von Wasserproben. Die Wasserproben müssen von geschulten und qualifizierten Personal entnommen werden. In unserer Schulung zur Badebecken-Probenahme erhalten Sie die nötige Qualifikation um in Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Untersuchungsstelle als Probenehmer tätig werden zu können. Unsere eintägige Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Unterrichtseinheiten. Nach einem erfolgreich absolvierten Test erhalten alle Schulungseilnehmer ein Zertifikat, welches die Schulungsinhalte auflistet und bestätigt.

Unsere Schulungen finden regelmäßig in ganz Deutschland statt. Eine Übersicht über die geplanten Termine finden Sie hier.


Gibt es Voraussetzungen zur Kursteilnahme?

Der Kurs zur Badebecken-Probenahme hat keine Zugangsvoraussetzungen. Grundsätzlich steht unsere Schulung allen Interessenten offen, die eine Schulung zu Hygieneanforderungen an Bäder und zur Probenahme erhalten möchten.


Schulungsinhalte im Überblick

Badebecken Probenahme Schulung

  • Probenahme-Technik: Im Rahmen des theoretischen Kursteils vermitteln wir Ihnen verschiedene Techniken der Probenahme. Diese sind für eine ordnungsgemäße Probenahme im Bäderbereich unerlässlich. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Schulung in Strategien zur Vermeidung von häufigen Fehlern bei der Probenahme. Unsere Referenten stellen Ihnen ebenso relevante Inhalte der DIN EN ISO 19458 und der DIN 5667-1, -3, -5 vor. Diese Normen umfassen unter anderem Richtlinien zur Probenahme für mikrobiologische Laboruntersuchungen und allgemeine Vorgaben zu korrekten Probenahmen mit denen die Einhaltung von Hygieneanforderungen in Bädern überprüft wird.

 

  • Rechtliche Vorgaben zur Wasserqualität in Schwimm- und Badebecken: Neben wichtigen rechtlichen Vorgaben zur Entnahme von Proben erlangen Sie bei unserer eintägigen Schulung auch praktisch relevantes Faktenwissen zur geforderten Badewasserqualität und der richtigen Wasseraufbereitung in Bäderbetrieben. Die Kenntnis und Einhaltung von Parametern der Wasserqualität und Wasseraufbereitung ist für Betreiber von Schwimmbädern und Probenehmer gleichermaßen wichtig. Zu den Schulungsinhalten zählen zum Beispiel relevante Vorgaben von Infektionsschutzgesetz, Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Hygieneanforderungen in Bädern sowie die DIN 19643-1. Letztere enthält Richtlinien zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser.

 

  • Vor-Ort-Parameter: Bei den Parametern freies Chlor, gebundenes Chlor, pH-Wert und Redoxpotential handelt es sich um sogenannte Vor-Ort-Parameter, die vom Probenehmer direkt im Schwimmbad bestimmt werden können. Unser Kurs vermittelt das nötige Fachwissen zur korrekten Entnahme und Bestimmung dieser wichtigen Parameter.

 

  • Parameteroptimierung: Wir vermitteln Ihnen Strategien zur Optimierung der Wasserparameter pH-Wert, Redoxspannung und Chlor. Zwischen diesen Parametern bestehen teilweise Wechselwirkungen, die von großer Bedeutung für die Wasseraufbereitung sein können.

 

  • Praktische Schulungsinhalte: Als wichtige Ergänzung zu unseren theoretischen Kursinhalten zu Hygieneanforderungen an Bäder und der korrekten Probenahme erhalten Sie bei uns auch eine qualifizierte praktische Schulung. Diese findet in einem unserer Partner-Schwimmbäder statt und umfasst unter anderem die Probenahme direkt am Becken und im Technikraum.

Genauer Informationen zum Tagesablauf unserer Schulung über die Hygieneanforderung an Bäder und Probenahme erhalten Sie hier.

Schulung Probenehmer TrinkwasserSchulungstermine Wasserakademie

Unsere Schulungen finden mehrmals im Jahr statt. Wenn Sie sich über Schulungsangebote für Probenehmer im Bereich Badebeckenwasser informieren wollen, folgen Sie einfach unten stehendem Link, um zu unserem Schulungsangebot zu kommen. Vielleicht kommt die Deutsche Wasserakademie schon bald auch in ihre Nähe!

Alle Schulungstermine für Probenehmer für Schwimm- und Badebecken

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.