„Badewasser Hygieneschulung“ – mit qualifizierter Ausbildung zum Probenehmer

 

Badebecken Probenahme Schulung

Die Wasserqualität in Schwimm- und Badebecken muss regelmäßig kontrolliert werden. Die Durchführung der Kontrollen unterliegt dabei ganz besonderen gesetzlichen Anforderungen. So müssen Wasserproben in zertifizierten Laboren analysiert werden. Zur Entnahme der Proben ist speziell geschultes Personal erforderlich, da falsch entnommene Proben die Testergebnisse verfälschen können. In unserer „Badewasser Hygieneschulung“ werden Sie auf eine ordnungsgemäße Probenahme im Rahmen der gesetzlichen Normen und Anforderungen bestens vorbereitet. So können Sie in Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Untersuchungsstelle als Probenehmer tätig werden. Die Schulungsinhalte werden Ihnen nach einem erfolgreichen Abschlusstest mit einem Zertifikat bestätigt.

 

Kursfakten "Badewasser Hygieneschulung"

  • Kursdauer 1 Tag
  • Abschlusstest
  • Zertifikat

 


Schulungsinhalte im Überblick

  • Probenahmetechnik für Laboruntersuchungen: Im Rahmen der „Badewasser Hygieneschulung“ erlernen Sie verschiedene Probenahmetechniken für Laboruntersuchungen. Diese sind für eine regelkonforme Probenahme aus Bade- und Schwimmbecken unerlässlich. Besonderen Wert legen wir auch auf die Vermittlung von Strategien zur Vermeidung von häufigen Fehlern bei der Probenahme. Unsere erfahrenen Referenten stellen Ihnen weiterhin wichtige Punkte der DIN EN ISO 19458 und der DIN 5667-1, -3, -5 vor. Diese Normen beinhalten unter anderem Vorgaben zur Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen und allgemeine Regeln zur ordnungsgemäßen Probenahme.

 

  • Rechtliche Vorgaben zur Badewasserqualität: Neben Normen und Vorgaben zur Probenahme vermitteln wir Ihnen bei der „Badewasser Hygieneschulung“ auch relevante Kenntnisse zur rechtlichen Vorgaben zur Badewasserqualität und der Wasseraufbereitung für Schwimm- und Badebeckenwasser. Die Kenntnis dieser Vorgaben ist sowohl für Betreiber von Schwimmbädern als auch für Probenehmer sehr wichtig. Zu unseren Lehrinhalten zählen zum Beispiel relevante Inhalte von Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem Entwurf der Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung (SchwBadebwV), Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Hygieneanforderungen in Bädern sowie die DIN 19643-1.

 

  • Vor-Ort-Parameter/Parameteroptimierung: Freies Chlor, gebundenes Chlor, pH-Wert und Redoxpotential sind sogenannte Vor-Ort-Parameter, die vom Probenehmer direkt im Schwimmbad gemessen werden können. In unserer eintägigen Schulung erlangen Sie das nötige Know-how zur korrekten Entnahme und Bestimmung von Vor-Ort-Parametern. Außerdem erhalten Sie Infos zur Optimierung wichtiger Wasserparameter im Schwimmbad.

 

  • Praktische Schulungsinhalte: Mit einer umfangreichen praktischen Schulung in einem unserer Partner-Schwimmbäder werden die theoretischen Ausbildungsinhalte auf ideale Weise ergänzt. Im Rahmen des praktischen Kursteils nehmen Sie unter Aufsicht des Referenten Proben am Becken und an Armaturen des Technikraums. So werden Sie in der Probenahme von Becken-, Filtrat-, Füll- und Reinwasser geschult. Außerdem findet eine Begehung des Technikraumes statt.

Einen genauen Tagesablauf-Plan unserer Schulung finden Sie hier.


Wer kann Probenehmer werden?

Zu unserer „Badewasser Hygieneschulung“ gibt es keine Zugangsvoraussetzungen. Grundsätzlich steht unsere Schulung also allen Interessenten offen.

Schulung Probenehmer TrinkwasserSchulungstermine Wasserakademie

Unsere Schulungen finden mehrmals im Jahr statt. Wenn Sie sich über Schulungsangebote für Probenehmer im Bereich Badebeckenwasser informieren wollen, folgen Sie einfach unten stehendem Link, um zu unserem Schulungsangebot zu kommen. Vielleicht kommt die Deutsche Wasserakademie schon bald auch in ihre Nähe!

Alle Schulungstermine für Probenehmer für Schwimm- und Badebecken

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.