Badebeckenwasser Grenzwerte und korrekte Probenahme

Für Badebeckenwasser bestehen strenge Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Parameter. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss regelmäßig durch die Entnahme von Wasserproben überwacht werden. Eine Entnahme von Proben aus Badebeckenwasser darf jedoch nur von speziell geschulten Probenehmern vorgenommen werden.

Unser Kurs vermittelt Ihnen hierfür die notwendigen Fachkenntnisse und praktischen Fähigkeiten. Mit dem Erhalt des Abschlusszertifikats sind Sie berechtigt, in Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Untersuchungsstelle Proben zur Kontrolle der Grenzwerte aus dem Badebeckenwasser zu entnehmen.

 

Gibt es Voraussetzungen zur Kursteilnahme?

Für unseren Kurs gibt es keine Zugangsvoraussetzungen. Sie können sich einfach für einen Kurs über unsere Webseite anmelden. Die Kurse finden zu verschiedenen Terminen in unterschiedlichen Städten statt. Nach Absprache ist auch eine Inhouse-Schulung in Ihrem Schwimmbad möglich.

 

Schulungsinhalte im Überblick

Badebecken Probenahme Schulung

  • Probenahme-Technik: Im Rahmen des theoretischen Ausbildungsteils vermitteln wir Ihnen Techniken zur korrekten Probenahme. Eine korrekte und normgerechte Probenahme ist für die Aussagekraft der gemessenen Parameter unerlässlich. So kann es durch Fehler bei der Probenahme aus Badebeckenwasser zur einer Überschreitung von Grenzwerten kommen, welche den eigentlichen Wasserzustand nicht widerspiegeln. Unsere erfahrenen Referenten stellen Ihnen ebenso wichtige Inhalte von Normen wie der DIN EN ISO 19458 und der DIN 5667-1, -3, -5 vor. Diese Normen enthalten unter anderem Richtlinien zur korrekten Probenahme für mikrobiologische Wasseruntersuchungen und allgemeine Vorgaben für die korrekte Entnahme von Wasserproben in Bäderbetrieben.

 

  • Rechtliche Vorgaben zu Badebeckenwasser Grenzwerten: Außer Kenntnissen zur korrekten Entnahme von Wasserproben erlangen Sie im Rahmen unseres eintägigen Kurses auch wichtiges Faktenwissen zur gesetzlich geforderten Badewasserqualität und der normgerechten Wasseraufbereitung in Bäderbetrieben. Zu den Schulungsinhalten zählen zum Beispiel praxisrelevante Inhalte von Infektionsschutzgesetz, Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung sowie Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Hygieneanforderungen in Bädern.

 

  • Vor-Ort-Parameter: Die Parameter freies Chlor, gebundenes Chlor, pH-Wert und Redoxpotential können als sogenannte Vor-Ort-Parameter direkt im Schwimmbad bestimmt werden. In unserer eintägigen Schulung vermitteln wir Ihnen das nötige Know-how zur korrekten Bestimmung dieser Parameter.

 

  • Optimierung von Parametern: Die Optimierung von Wasserparametern wie pH-Wert, Redoxspannung und Chlor kann neben hygienischen Gründen auch aus ökonomischer Sicht bedeutend sein. Außerdem bestehen zwischen den genannten Parametern teilweise Wechselwirkungen, die von entscheidender Bedeutung für die Badewasserqualität sind.

 

  • Praktische Kursinhalte: Unser eintägiger Kurs beinhaltet auch eine praktische Schulung unter Aufsicht unserer erfahrenen Referenten. Die praktische Schulung findet in einem unserer Partner-Schwimmbäder statt. Hier führen Sie zum Beispiel Probenahmen direkt am Becken und an Armaturen des Technikraums durch. Außerdem findet eine Begehung der Schwimmbad-Technik statt.

Weitere Details zum genauen Tagesablauf unserer Schulung finden Sie hier.

 

 

Schulung Probenehmer TrinkwasserSchulungstermine Wasserakademie

Unsere Schulungen finden mehrmals im Jahr statt. Wenn Sie sich über Schulungsangebote für Probenehmer im Bereich Badebeckenwasser informieren wollen, folgen Sie einfach unten stehendem Link, um zu unserem Schulungsangebot zu kommen. Vielleicht kommt die Deutsche Wasserakademie schon bald auch in ihre Nähe!

Alle Schulungstermine für Probenehmer für Schwimm- und Badebecken

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.